Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand August 2019)

1. Geltungsbereich

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Digitaleffects GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Mauf und Christian B. Schmidt, Stefan-Heym-Platz 1, 10367 Berlin (nachfolgend Digitaleffects oder Auftragnehmer), und dem Kunden (nachfolgend auch Auftraggeber) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Digitaleffects stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (per Briefpost, E-Mail oder Fax) zu.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich für Vertragsbedingungen zwischen Digitaleffects und Unternehmern als Kunden. Unternehmer nach §14 BGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen Rechtsgeschäfte in Zusammenhang mit einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abgeschlossen werden.

2. Tätigkeit, Vertragsgegenstand

2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber im Rahmen dieses Vertrages auf dem Gebiet des Online Marketings zu beraten, Maßnahmen auf dem Gebiet des Online Marketings durchzuführen und bereits aktive Maßnahmen zu optimieren.

2.2 Art und Umfang der zu erbringenden Tätigkeit werden auf Basis dieses Vertrages jeweils gesondert vereinbart (nachfolgend „Einzelleistungen“).

2.3 Der Auftragnehmer ist in der Bestimmung seines Arbeitsortes und seiner Arbeitszeit frei. Die Tätigkeit des Auftragnehmers sollte aber im Rahmen des jeweiligen Auftrags auf die Belange des Auftraggebers im beiderseitigen Einvernehmen abgestimmt sein.

3. Einzelleistungen

3.1 Dieser Vertrag stellt einen Rahmenvertrag dar. Konkrete Leistungen des Auftragnehmers sind in Gemäßheit mit dieser Rahmenvereinbarung jeweils aufgrund eines gesonderten, Auftrags des Auftraggebers zu erbringen.

3.2 Dazu teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die gewünschte Leistung mit, worauf der Auftragnehmer seine Leistung auf Basis des zeitlichen Aufwands abschätzt.

3.3 Sofern sich die Schätzungsgrundlage im Nachhinein als unzutreffend erweist, werden die Parteien über Hohe des Gesamthonorars entsprechend verhandeln. Kann zwischen den Parteien keine Einigung erzielt werden, ist jede Seite berechtigt, den Auftrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. In diesem Fall ergibt sich die Vergütung des Auftragnehmers entsprechend der bereits von ihm erbrachten Leistungen.

3.4 Nach Mitteilung des zeitlich geschätzten Aufwandes, gibt der Auftragnehmer die Einzelleistung frei.

3.5 Einer besonderen Form bedarf dies nicht, so reicht die Auftragserteilung per E-Mail aus.

4. Vergütung

4.1 Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeit pro Stunde eine Vergütung in Höhe von EUR 156,25 zzgl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Dabei handelt es sich um den Standardstundensatz des Auftragnehmers. Den Parteien steht es frei, für eine Einzelleistung eine abweichende Vereinbarung zu treffen.

4.2 Der Auftragnehmer stellt entsprechende Rechnungen nebst Stundennachweisen und übermittelt diese dem Auftraggeber, jeweils zum Ende eines Monats oder nach Abschluss einer Einzelleistung.

4.3 Den Parteien steht es frei, für konkrete Einzelleistungen des Auftragnehmers ein Honorarkontingent zu vereinbaren, das der Auftragnehmer in der festgelegten Zeit abarbeitet.

5. Zahlungen

5.1 Der Auftraggeber wird die Rechnungen unverzüglich nach Eingang prüfen, feststellen und zahlen.
5.2 Der Auftragnehmer ist zur Leistungsverweigerung insbesondere bei zukünftigen Einzelleistungen berechtigt, wenn eine fällige Rechnung auch nach Anmahnung durch den Auftraggeber nicht ausgeglichen wird.

6. Vertragsdauer

6.1 Der Auftragnehmer nimmt seine Tätigkeit ab Vertragsunterzeichnung auf.

6.2 Die Mindestvertragslaufzeit für diesen Rahmenvertrag beträgt 12 Monate. Die Vertragslaufzeit verlängert nach Ablauf der Kündigungsfrist sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate. Der Vertrag kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

6.3 Im Falle der Kündigung bleibt der Auftragnehmer grundsätzlich zur vollständigen Abwicklung der übernommenen Tätigkeiten nach Maßgabe dieses Rahmenvertrages und der jeweiligen beauftragten Einzelleistungen verpflichtet. In dieser Verpflichtung zur Abwicklung der vereinbarten Tätigkeiten nach der Kündigung liegt kein stillschweigendes Angebot des Auftraggebers zur Vertragsfortsetzung.

7. Vertragsunterlagen

7.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die zur Erstellung der Leistung erforderlichen Inhalte zur Verfügung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick auf deren Rechtmäßigkeit.

7.2 Der Auftragnehmer ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

7.3 Soweit Daten an Auftragnehmer – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her

8. Haftung, Gewährleistung

8.1 Der Auftragnehmer haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen Auftragnehmers gilt.

8.2 Für Mängel der erbrachten Leistung haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

8.3 Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Auftraggebers beträgt ein Jahr.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Zwischen den Parteien wird vereinbart, dass das Eigentum oder die entsprechenden Rechte an den Vertragsleistungen des Auftragnehmers erst mit vollständiger Bezahlung auf den Auftragnehmer übergehen, soweit anwendbar.

9.2 Soweit der Auftragnehmer für den Auftraggeber kreative Leistungen erbringt, dann wird die Einräumung der Nutzungsrechte erst wirksam (§ 158 Abs. 1 BGB), wenn der Auftraggeber die geschuldete Vergütung vollständig an den Auftragnehmer entrichtet hat.

10. Nutzungsrechte, Referenznennung

10.1 Soweit der Auftragnehmer kreative Leistungen erbringt, räumt er dem Auftraggeber das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die erbrachten Leistungen zu nutzen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
10.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass er vom Auftragnehmer als Referenz auf der Website des Auftragnehmers genannt wird.

11. Schweigepflicht; Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

11.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm während seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekanntgewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstigen geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen nur im Rahmen seiner Tätigkeit für den Auftraggeber zu verwenden. Zur Weitergabe oder Offenbarung solcher Informationen bedarf der Auftragnehmer der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin, über diese Informationen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses so lange Stillschweigen zu bewahren, bis sie ohne einen Verstoß des Auftragnehmer gegen seine Schweigepflicht der Öffentlichkeit bekannt geworden sind.

11.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, so dass insbesondere Dritte keine Einsicht nehmen können. Das gleiche gilt für sämtliche Schriftstücke sowie jedes Material, das Angelegenheiten des Auftraggebers betrifft und sich im Besitz des Auftragnehmers befindet.

11.3 Unmittelbar nach Beendigung dieses Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche Schriftstücke und Materialien, zu deren Aufbewahrung er gemäß Abs. 2 verpflichtet ist, an den Auftraggeber herauszugeben. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, an solchen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.

11.4 Eine Abweichung von den Absätzen 2 und 3 bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

12.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

12.3 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

12.4 Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

12.5 Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.